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Wer bewertet das Zentrum, das sich beworben hat?
Das Zentrum wird von zwei Prüfern bewertet, die auf Basis präziser Kriterien eingestellt und vom CIEP für diese Prüfungen geschult wurden.
Wie gehen die Prüfer vor?
Die Prüfer folgen bei ihrer Arbeit zum einen den Prozessen und Verfahren des Systems, zum anderen dem Prüfungshandbuch und den in ihm enthaltenen Ratschlägen, um zu einem Ergebnis zu gelangen, das sich durch größtmögliche Objektivität auszeichnet. Die Arbeitsweise der Prüfer ist in dem Dokument "Prozesse und Verfahren" beschrieben.
Was wird von den Prüfern bewertet?
Die Prüfer bewerten die Qualität der vom Zentrum angebotenen Leistungen. Die Bewertung beruht auf der Analyse der Dokumente, der Gespräche mit dem Personal und der Beobachtung seiner Tätigkeit.
Welche Arten von Lehrgängen sind von der Labelisierung betroffen?
Die in den "Labelisierungsumfang" fallenden Lehrgänge sind Ausnahmslos Ausbildungen für Französisch als Fremdsprache, die in den Kommunikationsmitteln (Broschüren, Website, Plakate, etc.) des Zentrums und einem Kurskalender erscheinen. Die ausschließlich Lehrkräften oder Ausbildern vorbehaltenen Lehrgänge sind nicht Teil des Labelisierungsumfangs – selbst dann nicht, wenn sie eine Perfektionierung der Französischkenntnisse umfassen.
Wie steht es mit der Vertraulichkeit des Labelisierungsprozesses?
Die Prüfer, der Betreiber des Systems und die interministerielle Labelisierungskommission behandeln alle Informationen, die ihnen im Verlauf der Labelisierung zu Kenntnis kommen, streng vertraulich.
Wer erteilt das Label?
Nach Untersuchung des Prüfungsberichts und der von den Prüfern ausgesprochenen Empfehlung erfolgt die Erteilung des Labels durch die interministerielle Labelisierungskommission. Das labelisierte Zentrum wird vom CIEP als Betreiber des Systems über die Entscheidung informiert.
Wie lange ist das Label gültig?
Nach seinem Erhalt ist das Label vier Jahre gültig. Die Gültigkeitsdauer des Labels kann unter bestimmten Umständen verkürzt werden: Dies gilt insbesondere dann, wenn auf das Zentrum einer der in dem Dokument "Verfahren zum Entzug des Labels" beschriebenen Fälle zutrifft oder nach einem vor Ablauf der vier Jahre erfolgten Überraschungsbesuch befunden wird, dass das Zentrum den Anforderungen des Labels nicht mehr genügt.
Was kostet der Erhalt des Labels?
Die Kosten sind dem vom CIEP herausgegebenen Dokument "Informationsbroschüre" und der Website des Labels zu entnehmen.
Wann reicht man seine Bewerbung für die Labelisierung ein?
Sobald das Zentrum zu dem Schluss gelangt, dass es die Bewerbungskriterien erfüllt. Dem Zentrum wird jedoch empfohlen, vor dem Einreichen einer Bewerbung genau zu überprüfen, ob es die Minimalanforderungen für den Erhalt des Labels auch wirklich erfüllen kann. Diesem Zweck dient die Selbstevaluation anhand des Bezugssystems.
Aus welchen Etappen setzt sich die Labelisierung zusammen?
Der Labelisierung gehen die folgenden Hauptetappen voraus: Einreichen der Bewerbung, Untersuchung und Annahme der Bewerbung, Zusammenstellung des Dossiers mit den erwarteten Unterlagen, Selbstevaluation, Prüfung vor Ort, Verfassen des Prüfungsberichts und der Empfehlung durch die Prüfer, Entscheidung der interministeriellen Labelisierungskommission.
Eine detaillierte Übersicht der einzelnen Etappen liefert das Dokument "Prozesse und Verfahren".
Warum ist die Labelisierung mit einem Prozess- und Verfahrenssystem verbunden?
Diese Vorgehensweise garantiert allen Beteiligten Wirksamkeit, Effizienz und Gleichbehandlung: kandidierendes Zentrum, Betreiber des Labelsystems, Prüfer, interministerielle Labelisierungskommission, Lernende, Berater und Entscheidungsträger.
Warum stützt sich die Labelisierung auf ein Bezugssystem?
Die Bewertung der Qualität der Leistungen eines Zentrums erfordert das Heranziehen von Kriterien, die auf Indikatoren beruhen. Die Gesamtheit dieser Indikatoren bildet ein Bezugssystem. Dabei handelt es sich um eine Standardpraktik der Qualitätssicherung.
Warum muss sich das Zentrum selbst bewerten?
Durch die Selbstevaluation kann sich das Zentrum ohne fremdes Einwirken seiner Stärken und Schwächen bewusst werden. In diesem Sinne ist sie ein wichtiges Element der Qualitätssicherung und des globalen Qualitätskonzepts. Die Selbstevaluation umfasst sämtliche Indikatoren des Bezugssystems.
Warum kommt bei der Selbstevaluation und der Prüfung eine Bewertungsskala ins Spiel?
Die Qualität hat verschiedene Stufen und es ist wünschenswert, das Qualitätsniveau des Zentrums genau benennen zu können, um die potenziellen Studenten, die Berater und die Entscheidungsträger entsprechend informieren zu können. Nicht zuletzt erhält das Zentrum dadurch eine sehr detaillierte Übersicht seiner Stärken und Schwächen, um die Schwächen ggf. mit geeigneten Mitteln beheben zu können.
Wie entscheidet man, ob ein Indikator für ein Zentrum relevant oder irrelevant ist?
Ein (mit [C] gekennzeichneter) Indikator kann in keinem Fall als irrelevant bewertet werden. Die Irrelevanz eines Indikators ist nur in Ausnahmefällen gegeben. Dies gilt zum Beispiel für den Indikator L20: "Wenn das Zentrum Fernkurse anbietet, muss das verwendete Material (Server, e-Learning-Plattform, etc.) leistungsfähig, zuverlässig und für die Zahl der Nutzer ausgelegt sein" – dieser Indikator ist irrelevant, wenn das Zentrum keine Fernkurse anbietet. Wenn das Zentrum bei seiner Selbstbewertung einen Indikator als irrelevant betrachtet, überprüfen die Prüfer diesen Punkt bei der Prüfung vor Ort und können sich der Meinung des Zentrums anschließen oder nicht.
Wie verhält man sich gegenüber bestimmten Anforderungen, auf die das Zentrum keinen Einfluss hat? Zum Beispiel die Unterbringung.
Der Leitung des Zentrums wird nahegelegt, die Partner des Zentrums über die Labelisierung und die damit verbundenen Anforderungen zu informieren und zu betonen, dass es für alle Beteiligten von Interesse ist, Leistungen von zufriedenstellender Qualität anzubieten.
Wie bereitet man sich auf die Prüfung vor Ort vor?
Die Vorbereitung wird im Einzelnen in dem Dokument " Formular zur Vorbereitung des Zentrums auf die Prüfung vor Ort" beschrieben. Eine gute Vorbereitung des Zentrums stellt die Weichen für einen reibungslosen Ablauf der Prüfung vor Ort, die dazuhin mit einem Zeitgewinn für das Personal des Zentrums und die Prüfer verbunden ist.
Wann findet die Prüfung vor Ort statt?
Die Prüfung vor Ort erfolgt innerhalb eines Jahres, frühestens jedoch zwei Monate nach Eingang der Annahmebestätigung der Bewerbung bei dem jeweiligen Zentrum. Das Zentrum wird einen Monat im Voraus über das genaue Datum der Prüfung vor Ort informiert. Nach der Labelisierung des Zentrums kann auf Verlangen des Labelbetreibers eine Überraschungsprüfung vor Ort stattfinden, über die das Zentrum maximal achtundvierzig Stunden im Voraus informiert wird. Die Überraschungsprüfung erfordert keine erneute Selbstevaluation des Zentrums. Die genauen Modalitäten teilt der Labelbetreiber dem Zentrum zeitgleich mit der Ankündigung der Überraschungsprüfung mit.
Wie lange dauert die Prüfung vor Ort?
Die Dauer der Prüfung vor Ort ist auf maximal zweieinhalb Tage ausgelegt. Sie hängt vom Volumen der in den Labelisierungsumfang fallenden Aktivitäten ab. Die Dauer wird dem Zentrum mit der Ankündigung des Datums der Prüfung vor Ort mitgeteilt.
Wie funktioniert die Verlängerung des Labels?
Die Verlängerung verläuft im Wesentlichen wie der ursprüngliche Labelisierungsprozess und umfasst die Zusammenstellung der erwarteten Unterlagen, eine Selbstevaluation und eine Prüfung vor Ort. Sie beginnt im Laufe des vierten Jahres nach der ursprünglichen Prüfung vor Ort.
Kann das Zentrum die Entscheidung des interministeriellen Ausschusses für die Vergabe des Qualitätslabels anfechten?
Ja. Die Anfechtung erfolgt in Form einer Berufung und wird im Einzelnen in folgendem Dokument beschrieben: "Prozesse und Verfahren". Vor Aufnahme eines Berufungsverfahrens sollte das Zentrum zunächst den damit verbundenen zeitlichen und möglicherweise auch finanziellen Aufwand abwägen. Hinweis: Gegen die Ablehnung der Bewerbung eines Zentrums kann keine Berufung eingelegt werden.
Was geschieht, wenn ein Zentrum durchfällt?
Wenn nach der Prüfung vor Ort befunden wird, dass das kandidierende Zentrum den Mindestanforderungen nicht genügt, kann es sich in einem neuen Labelisierungszyklus erneut bewerben.
An wen kann man sich wenden, wenn Fragen oder Bemerkungen zum Ablauf des Labelisierungsprozesses oder seines Ergebnisses aufkommen?
Ausschließlich an das Centre international d’études pédagogiques (CIEP) in seiner Eigenschaft des Labelbetreibers. Dies bedeutet unter anderem, dass sich das kandidierende Zentrum bei einer Anfechtung des Inhalts des Prüfungsberichts in keinem Fall an die Prüfer wenden darf. Für alle weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an: meunier@france-education-international.fr