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- Die Schritte der Labelisierung
Die Prozesse und Verfahren des mit dem Qualitätslabel Französisch als Fremdsprache verbundenen Systems wurden im Rahmen des ständigen Austausches mit dem Orientierungsrat von einem wissenschaftlichen Beirat erarbeitet. Validiert von der interministeriellen Labelisierungskommission, sind sie das Ergebnis einer Berücksichtigung der internationalen Standards und des Kontexts der französischen Sprachzentren.
Die der Labelisierung zugrunde liegenden Dokumente stehen zur freien Einsichtnahme zur Verfügung, um sowohl die bereits labelisierten Zentren bei der Verbesserung ihres Leistungsangebots als auch Zentren ohne Label bei der Vorbereitung auf die Labelisierung zu unterstützen.
Das für die Verwaltung des Qualitätslabels Französisch als Fremdsprache zuständige Team des FEI bietet den Zentren außerdem eine Anleitung und begleitet sie bei den unterschiedlichen Schritten.
Die Labelisierung setzt sich aus 7 Schritten zusammen:
Nach Annahme seiner Bewerbung hat das Zentrum ein Jahr Zeit, sich prüfen zu lassen. Zwischen dem Zeitpunkt der Ankündigung des Datums der Prüfung und der Entscheidung durch die interministerielle Labelisierungskommission vergehen in der Regel 4 Monate.
Der Betreiber des Labels sammelt darüber hinaus alle Anmerkungen von am Labelisierungssystem beteiligten Personen (Schüler, Ratgeber oder Entscheidungsträger, Zentrum, etc.), die auf eine Funktionsstörung oder Verbesserungsmöglichkeiten des Labelisierungssystems hinweisen.
Er übermittelt diese Elemente regelmäßig an den Orientierungsrat, der die übermittelten Elemente untersucht und der interministeriellen Labelisierungskommission Vorschläge unterbreitet, welche diese umzusetzen beschließt oder nicht.
Ein Zentrum, das die Bewerbungskriterien erfüllt und sich als Kandidat für den Labelisierungsprozess bewirbt, füllt das Bewerbungsformular aus, mit dem es sich zu folgenden Handlungen verpflichtet:
Das FEI untersucht die Bewerbungserklärung des Zentrums (Bewerbungsformular und Liste der Dokumente, zu deren Lieferung sich das Zentrum verpflichtet). Zu diesem Zweck bezieht es sich auf die Bewerbungskriterien für den Labelisierungsprozess und informiert das Zentrum über die Zulassungsfähigkeit seiner Bewerbung.
Nach Validierung seiner Bewerbung hat das Zentrum ein Jahr Zeit, sich prüfen zu lassen. Es muss eine Selbstevaluationstabelle ausfüllen und sie mindestens einen Monat vor Beginn der Prüfung vor Ort an den Labelbetreiber zurücksenden.
Diese im Leitfaden des kandidierenden Zentrums enthaltene Selbstevaluationstabelle (mehr dazu in der Rubrik 'Instrumente') gibt dem Zentrum nützliche Anhaltspunkte. Darin sind sämtliche Indikatoren und die Liste der für jeden Indikator zu liefernden Dokumente zu finden. Es ist zu überprüfen, dass die für die Selbstevaluation verwendeten Dokumente und letztere übereinstimmen und die Selbstevaluation so objektiv wie möglich erfolgt ist.
Das FEI teilt die Daten der Prüfung und die Namen der Prüfer einen Monat im Voraus mit. Diese Daten werden entsprechend des vom Zentrum gewählten Zeitraums, den Öffnungszeiten des Zentrums, des Verlaufs der Ausbildungen, die Teil des Labelisierungsumfangs sind und der Verfügbarkeit der Prüfer festgelegt. Das FEI weist ebenfalls darauf hin, dass die Prüfer von zwei Mitgliedern des Teams des Zentrums begleitet sein müssen und Zugang zu allen nützlichen und im Leitfaden des kandidierenden Zentrums beschriebenen Informationen haben müssen. Gleichzeitig sendet das FEI den Prüfern die vom Zentrum ausgefüllte Selbstevaluationstabelle. Diese überprüft der Seniorprüfer um festzustellen, ob sämtliche Indikatoren behandelt wurden. Zur Vorbereitung auf die Prüfung vor Ort stützt sich das Zentrum auf alle ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen, auf das Team des FEI und auf die Branchenverbände. Zwischen dem Zentrum, dem FEI und den Prüfern wird ein Dialog hergestellt, um die Bedingungen für einen guten Ablauf der Prüfung zu schaffen. Besondere Bedeutung kommt in der Vorbereitungsphase der Prüfung der internen Kommunikation durch die Leitung des Zentrums zu: Personal und Schüler müssen über die Ziele dieses Vorgangs informiert sein. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Erläuterung der Modalitäten der Prüfung, in deren Rahmen sie von den Prüfern möglicherweise befragt und bei der Ausübung ihrer Tätigkeit beobachtet werden.
Die Prüfung vor Ort wird von zwei Prüfern durchgeführt: ein Senior-Prüfer, der den Vorgang leitet und für die Bereiche "Empfang, Räumlichkeiten und Verwaltung" zuständig ist; der stellvertretende Prüfer übernimmt die Bereiche "Lehrkräfte, Ausbildungen und Unterricht". Ab Beginn der Prüfung vor Ort treffen die beiden Prüfer den Leiter/die Leiterin des Zentrums oder dessen/deren Stellvertreter(in) sowie die beiden Begleiter(innen). Eine Eröffnungsbesprechung zu Beginn des Vorgangs leitet den Vorgang ein und schafft eine vertrauensvolle Grundstimmung zwischen den Prüfern und der Leitung des Zentrums. Im Rahmen dieser Besprechung unterzeichnen beide Parteien das Prüfungsbesuch-Dokument.
Die beiden Prüfer untersuchen anschließend die erwarteten Unterlagen und folgen dabei einem im Prüfer-Leitfaden beschriebenen Protokoll. Wenn sie dies für nötig halten, treffen die Prüfer das Personal oder Schüler des Zentrums zu Gesprächen, wobei die zwei zu ihrer Verfügung stehenden Begleiter hinzugezogen werden, und beobachten die Tätigkeit der Lehrkräfte in der Unterrichtsumgebung.
Unter den im Zentrum angebotenen Kursen beobachten die Prüfer im Bereich "Ausbildungen, Unterricht" zum einen die vom Zentrum gewählten Kurse, zum anderen die von ihnen selbst gewählten Kurse. Im Verlauf der Prüfung besprechen die beiden Prüfer regelmäßig den Verlauf der Prüfung und können diese bei Bedarf im Rahmen der im Prüfungshandbuch vorgesehenen Möglichkeiten anpassen. Zwischen den beiden Prüfern und dem/der Leiter(in) oder dessen/deren Stellvertreter(in) findet eine Abschlussbesprechung statt. Der Seniorprüfer gibt das Ende der Prüfung bekannt und die beiden Prüfer verabschieden sich von der Leitung des Zentrums oder deren Stellvertretung.
Dem Verfassen des Prüfungsberichts liegt ein präzises Verfahren zugrunde, das im Prüfungshandbuch beschrieben ist und ein objektives, harmonisiertes Ergebnis hervorbringen soll. Jeder der beiden Prüfer liest seine Notizen im Prüfungshandbuch und verfasst zu jedem Indikator einen Kommentar. Anhand der Kommentare bestimmen die Prüfer gemeinsam ein Rating für jeden Indikator. Die beiden Prüfer verfassen nach der folgenden Einstufung einen allgemeinen Kommentar zu jedem Bereich: Stärken, Fortschrittsansätze, zu verbessernde Punkte, zu korrigierende Punkte. Sie überprüfen die Übereinstimmung zwischen den Kommentaren zu jedem Indikator, die zugeordneten Werte und den Inhalt des allgemeinen Kommentars und übertragen sämtliche Element in die Tabelle des Prüfungsberichts. Jeder der beiden Prüfer übergibt seinen Prüfungsbericht dem jeweils anderen Prüfer, der diesen gegenliest. Sie tauschen sich in Bezug auf die Kommentare und das Rating aus, um einen gemeinsamen abschließenden Prüfungsbericht zu erarbeiten und eine Empfehlung für die interministerielle Labelisierungskommission auszusprechen. Der Seniorprüfer übermittelt anschließend den Abschlussbericht an das FEI, das die Vollständigkeit der übermittelten Unterlagen und die Übereinstimmung mit dem Verfahren überprüft. Im Rahmen einer Berichtübergabesitzung zwischen dem Seniorprüfer und dem Labelbetreiber werden die Kommentare ggf. angepasst und Informationen gesammelt, die einer Weiterentwicklung des Labelisierungssystems dienen können. Sobald das Zentrum die jährliche Kostenbeteiligungspauschale entrichtet hat, kann das FEI den Prüfungsbericht und die Empfehlung der Prüfer an die interministerielle Labelisierungskommission weiterleiten.
Entscheidungen der interministerielle Labelisierungskommission (CIL)
Die interministerielle Labelisierungskommission untersucht den Prüfungsbericht und die Empfehlung der Prüfer und entscheidet unter Berücksichtigung der Empfehlung der Prüfer, ob das Zentrum das Label erhält oder nicht. Wenn die interministerielle Labelisierungskommission entscheidet, das Label nicht zu erteilen, kann sich betreffendes Zentrum in einem nächsten Labelisierungszyklus erneut bewerben.
Die Entscheidung der interministerielle Labelisierungskommission, der Prüfungsbericht und die Kommunikationsmittel werden an das Zentrum übermittelt. Das Zentrum kann die Entscheidung der interministerielle Labelisierungskommission gemäß dem im Bewerbungsleitfaden beschriebenen Berufungsverfahren anfechten.
Das Verlängerungsverfahren kann ein Jahr vor Ablauf der Gültigkeit des zuvor erteilten Labels eingeleitet werden. Ihm liegen die in Prozesse und Verfahren vorgesehenen Modalitäten zugrunde.
Nutzer, die mit den Leistungen unzufrieden sind, Dienstleister oder Angestellte eines labelisierten Zentrums können Reklamationen an das FEI richten. Die interministerielle Labelisierungskommission vom 2. Mai 2011 hat ein Verfahren zur Behandlung dieser Reklamationen validiert, das von der Kommission vom 14. Februar 2013 weiter verbessert wurde (siehe Punkt 11 des Leitfadens "Procédure d'instruction des réclamations" (Untersuchungsverfahren von Reklamationen). Das Verfahren gründet auf den folgenden Prinzipien: Eine Reklamation ist nur zulässig, wenn sie von einem Nutzer, einem Dienstleister oder einem Angestellten eines labelisierten Zentrums stammt; die Reklamation ist nur zulässig, wenn sie in jeder Hinsicht einem der Indikatoren des Bezugssystems entspricht. Sind diese Bedingungen erfüllt, bittet das FEI das Zentrum um eine Stellungnahme, die ggf. durch eine Qualitätskontrolle vor Ort ergänzt wird. Wird eine Abweichung festgestellt, erhält das Zentrum eine Aufforderung, dieser zu beheben. Wenn die Behebung der Abweichung nicht überprüft werden kann, leitet das FEI das Dossier an die interministerielle Labelisierungskommission weiter. Die interministerielle Labelisierungskommission kann die Untersuchung der Reklamation einstellen oder ein Verfahren zum Entzug des Labels einleiten. Einzelheiten zum Verfahren sind dem Leitfaden Processus et procédures (Prozesse und Verfahren) oder dem Guide du Centre Candidat (Bewerbungsleitfaden für kandidierende Zentren) zu entnehmen. Reklamationen können am FEI an Pierre-Yves Meunier gesendet werden.
Einem Zentrum kann das Qualitätslabel Französisch als Fremdsprache entzogen werden, wenn schwerwiegende Verstöße gegen die im Rahmen der Labelisierung eingegangenen Verpflichtungen festgestellt werden:
Wenn der Labelbetreiber zu dem Schluss gelangt, dass für das Zentrum potenziell einer der oben genannten Fälle zutrifft, informiert er darüber die interministerielle Labelisierungskommission unter Beifügung detaillierter Informationen. Die interministerielle Labelisierungskommission untersucht die Fakten und entscheidet über die weiteren Schritte. Das FEI informiert daraufhin das Zentrum per Einschreiben mit Empfangsbestätigung über die Entscheidung der interministeriellen Kommission und fordert es auf, ihm eine schriftliche Stellungnahme zukommen zu lassen. Der Labelbetreiber übermittelt den Standpunkt des Zentrums an die interministerielle Labelisierungskommission, welche die Antwort des Zentrums untersucht und eine der folgenden Maßnahmen beschließt:
Wenn die interministerielle Labelisierungskommission den Entzug des Labels beschlossen hat, kann sich das Zentrum nach Ablauf einer 2-jährigen Sperrfrist erneut bewerben.