Rechte und Pflichten

Verpflichtungen des CIEP:

  • Gewährleistung der Vertraulichkeit;
  • Systematische, objektive Vorgehensweise;
  • Für Fragen der Zentren während des gesamten Labelisierungsverfahrens verfügbar sein;
  • Übermittlung sämtlicher Informationen, die für die Durchführung der Prüfung benötigt werden;
  • Aktualisierung der Instrumente und Überwachung ihres sachdienlichen Einsatzes;
  • Beratung mit dem Vertretern der labelisierten Zentren (Branchenverbände), um eine Berücksichtigung der Anmerkungen der Zentren in Bezug auf die Instrumente, Verfahren und die Durchführung der Prüfung berücksichtigen zu können;
  • Transparenz: Die Verfahren werden schriftlich festgehalten, die Entscheidungen sind öffentlich;
  • Jedem Zentrum mündlich und schriftlich schnellstmöglich die von der interministeriellen Labelisierungskommission gefassten, das Zentrum betreffenden Entscheidungen mitteilen;
  • Einstellung der Prüfer auf Grundlage ihrer die Lehrtätigkeit und die Verwaltung eines Zentrums betreffenden Kompetenzen;
  • Verwaltung der beruflichen Weiterbildung der Prüfer;
  • Gewährleistung der Werbung für das Label (Nennung des Logos auf der Website und auf allen Werbeunterlagen).

Verpflichtungen des Zentrums:

  • Einrichtung eines echten Qualitätskonzepts, das mit dem Bezugssystem des Qualitätslabels Französisch als Fremdsprache übereinstimmt und dem gesamten Personal bekannt ist;
  • Dem CIEP und den Prüfern genaue Informationen liefern;
  • Gewährleistung des reibungslosen Ablaufs der Prüfung: Empfang der Prüfer durch die unterschiedlichen Abteilungen und Bereitstellung der erwarteten Unterlagen;
  • Einhaltung der Kommunikationsregeln in Bezug auf das Label (siehe Modalitäten der Logo-Nutzung);
  • Kunden und Partner über das Label informieren.