Verpflichtungen des CIEP:
- Gewährleistung der Vertraulichkeit;
- Systematische, objektive Vorgehensweise;
- Für Fragen der Zentren während des gesamten Labelisierungsverfahrens verfügbar sein;
- Übermittlung sämtlicher Informationen, die für die Durchführung der Prüfung benötigt werden;
- Aktualisierung der Instrumente und Überwachung ihres sachdienlichen Einsatzes;
- Beratung mit dem Vertretern der labelisierten Zentren (Branchenverbände), um eine Berücksichtigung der Anmerkungen der Zentren in Bezug auf die Instrumente, Verfahren und die Durchführung der Prüfung berücksichtigen zu können;
- Transparenz: Die Verfahren werden schriftlich festgehalten, die Entscheidungen sind öffentlich;
- Jedem Zentrum mündlich und schriftlich schnellstmöglich die von der interministeriellen Labelisierungskommission gefassten, das Zentrum betreffenden Entscheidungen mitteilen;
- Einstellung der Prüfer auf Grundlage ihrer die Lehrtätigkeit und die Verwaltung eines Zentrums betreffenden Kompetenzen;
- Verwaltung der beruflichen Weiterbildung der Prüfer;
- Gewährleistung der Werbung für das Label (Nennung des Logos auf der Website und auf allen Werbeunterlagen).
Verpflichtungen des Zentrums:
- Einrichtung eines echten Qualitätskonzepts, das mit dem Bezugssystem des Qualitätslabels Französisch als Fremdsprache übereinstimmt und dem gesamten Personal bekannt ist;
- Dem CIEP und den Prüfern genaue Informationen liefern;
- Gewährleistung des reibungslosen Ablaufs der Prüfung: Empfang der Prüfer durch die unterschiedlichen Abteilungen und Bereitstellung der erwarteten Unterlagen;
- Einhaltung der Kommunikationsregeln in Bezug auf das Label (siehe Modalitäten der Logo-Nutzung);
- Kunden und Partner über das Label informieren.